Presseerklärung der Initiative Brokdorf-akut vom 4. Mai 2017 zum Antrag des für die Atomaufsicht zuständigen Ministers Habeck, das Oberverwaltungsgericht Schleswig solle den Antrag zweier Kläger auf Widerruf der Betriebsgenehmigung für das AKW Brokdorf ablehnen.
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